JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Tarifliche Bestimmung des außertariflichen Angestellten
| Rechtsgebiete: | MTV Stahl |
| Schlagworte: | Tarifliche Bestimmung des außertariflichen Angestellten |
| Stichwort: | Tarifliche Bestimmung des außertariflichen Angestellten |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Für die Feststellung, ob das Vertragsgehalt eines außertariflichen Angestellten im Sinne des § 1 Ziff. 3 Abs. 2 MTV Stahl 20 % über dem höchsten Tarifgehalt liegt, kommt es auf die Arbeitszeit nicht an. 2. Die Norm gebietet daher nicht, für den Vergleich der Gehälter den Unterschied in den regelmäßigen Arbeitszeiten des außertariflichen Angestellten und des Tarifangestellten rechnerisch zu berücksichtigen. Aktenzeichen: 4 AZR 793/98 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 21. Juni 2000 - 4 AZR 793/98 - I. Arbeitsgericht Duisburg - 4 Ca 458/98 - Urteil vom 14. Mai 1998 II. Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 10 Sa 956/98 - Urteil vom 14. August 1998 |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 793/98 | |
"Tarifliche Bestimmung des außertariflichen Angestellten - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum