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Tarifliche Ausschlußfrist für Ansprüche aus rückwirkend festgestelltem Arbeitsverhältnis

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 152/00 vom 14.03.2001

Rechtsgebiete:BGB, MTV-DW, VTV-DW
Schlagworte:Tarifliche Ausschlußfrist für Ansprüche aus rückwirkend festgestelltem Arbeitsverhältnis
Stichwort:Tarifliche Ausschlußfrist für Ansprüche aus rückwirkend festgestelltem Arbeitsverhältnis
Leitsatz:Macht ein Arbeitnehmer seinen sog. Arbeitnehmerstatus (rückwirkend) geltend, werden im Sinne einer tarifvertraglichen Ausschlußfrist (hier Ziff. 811 MTV-DW) Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers wegen Überzahlungen gem. § 812 Abs. 1, § 818 Abs. 3 BGB erst fällig, wenn feststeht, daß das Vertragsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ist; bei einer gerichtlichen Feststellungsklage ist das der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 152/00




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