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Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 1/00 vom 12.12.2000

Rechtsgebiete:BGB, RTV
Schlagworte:Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang
Stichwort:Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang
Leitsatz:Verfolgt ein Arbeitnehmer gegenüber einem Betriebsübernehmer Entgeltansprüche, weil dieser nach Betriebsübergang mit der Annahme der Dienste in Verzug gekommen ist, so hat er dafür die Ausschlußfristen eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages zu wahren. Der Arbeitnehmer kann sich regelmäßig nicht darauf berufen, zunächst die Rechtskraft eines wegen des Betriebsübergangs geführten Feststellungsverfahrens abzuwarten.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 1/00




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