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Tarifliche Ausschlußfrist

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 10 AZR 110/03 vom 19.11.2003

1. Überträgt der Arbeitgeber innerhalb des letzten Monats vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen seine Rechte als Versicherungsnehmer aus einer Direktversicherung auf den versicherten Arbeitnehmer, so kann der Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung die Zurückgewährung zur Insolvenzmasse verlangen, wenn dem Arbeitnehmer noch keine unverfallbare Anwartschaft im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung zustand.

2. Dieser Anspruch des Insolvenzverwalters unterfällt keiner tarifvertraglichen Ausschlußfrist.

BAG – Urteil, 9 AZR 373/01 vom 05.11.2002

1. Die Ausschlußfrist für Erstattungsansprüche des Arbeitgebers gegenüber der Sozialkasse nach § 9 Abs. 3 Satz 1 VTV findet nach Satz 2 nur dann keine Anwendung, wenn der Arbeitgeber erstmals zur Meldung und Beitragszahlung herangezogen wird. Dies trifft nicht auf einen Arbeitgeber zu, der bereits am Sozialkassenverfahren teilgenommen hat, dann aber die Rechtmäßigkeit seiner Heranziehung zu Beiträgen bestreitet. Die rechtskräftige Verurteilung zur Zahlung der rückständigen Beiträge ist weder als rückwirkende Heranziehung zur Meldung anzusehen noch damit vergleichbar.

2. Die Erstattungsansprüche für Urlaubsgeld und Lohnausgleich nach §§ 9 und 12 VTV setzen gem. § 14 Abs. 4 VTV nicht nur ein rechnerisch ausgeglichenes Beitragskonto des Arbeitgebers voraus. Erforderlich ist weiterhin, daß er auch vollständig seiner Meldepflicht nach § 15 VTV nachgekommen ist.

BAG – Urteil, 9 AZR 215/01 vom 01.10.2002

1. Ein Klageantrag, mit dem Zinsen in Höhe bestimmter "Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank" gefordert werden, ist - auch für die Vergangenheit - bestimmt genug.

2. Hat der Arbeitgeber einen tarifvertraglich vorgesehenen Vorschuß auf das Urlaubsgeld gezahlt, entsteht jedenfalls nach dem Recht der ungerechtfertigten Bereicherung ein Rückzahlungsanspruch, wenn die Entstehung des Urlaubsgeldanspruchs von der Urlaubsgewährung abhängig ist und der Urlaubsanspruch wegen einer ununterbrochenen Erkrankung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums untergeht.

3. Dieser Anspruch unterliegt einer tariflichen Ausschlußfrist, innerhalb der "tarifliche Ansprüche" geltend zu machen sind.

BAG – Urteil, 5 AZR 169/01 vom 14.08.2002

Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß Telefaxsendungen den Empfänger vollständig und richtig erreichen. Einem Sendebericht mit "OK-Vermerk" kommt nicht der Wert eines Anscheinsbeweises zu.

BAG – Urteil, 5 AZR 644/00 vom 17.04.2002

Der Arbeitnehmer, der die Vergütung von Überstunden fordert, muß im einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Dem Arbeitgeber obliegt, dem Vortrag substantiiert entgegenzutreten. Diese gestufte Darlegungs- und Beweislast besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber seinen Unternehmenssitz nicht am Ort der Betriebsstätte hat.

BAG – Urteil, 4 AZR 56/01 vom 23.01.2002

1. Dem Nachweisgesetz (NachwG) ist auch hinsichtlich einer tarifvertraglichen Ausschlußfrist genüge getan, wenn gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG auf die Anwendbarkeit des einschlägigen Tarifvertrages hingewiesen wird.

2. Auch wenn die Verpflichtung zur Auslage des Tarifvertrages im Betrieb verletzt wird, gilt die Ausschlußfrist. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin hat keinen Schadensersatzanspruch.

BAG – Urteil, 5 AZR 430/00 vom 16.01.2002

Die Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes werden nicht dadurch berührt (§ 12 EFZG), daß Ansprüche kraft einer tariflichen Ausschlußfrist nach Ablauf bestimmter Fristen erlöschen.

BAG – Urteil, 10 AZR 839/98 vom 22.09.1999

Leitsätze:

1. Der Anspruch auf ein anteiliges 13. Monatseinkommen nach dem Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 27. April 1990 wird beim Ausscheiden des Arbeitnehmers auf Grund einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

2. Diese tarifliche Fälligkeitsregelung, verbunden mit der Ausschlußfrist des § 16 Nr. 1 Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 3. Februar 1981, die eine schriftliche Geltendmachung des Anspruches innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit verlangt, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Aktenzeichen: 10 AZR 839/98
Bundesarbeitsgericht 10. Senat Urteil vom 22. September 1999
- 10 AZR 839/98 -

I. Arbeitsgericht
Hannover
- 7 Ca 174/97 -
Urteil vom 27. Mai 1997

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 12 Sa 1834/97 -
Urteil vom 30. Juni 1998

BAG – Urteil, 5 AZR 63/98 vom 11.11.1998

Leitsätze:

1. Bestimmt ein Tarifvertrag, daß Ansprüche dann nicht wegen Versäumung der Ausschlußfrist erlöschen, wenn der Tarifvertrag "dem Arbeitnehmer nicht ausgehändigt oder im Betrieb nicht ausgelegt oder ausgehängt ist", so genügt der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht dadurch, daß er den Tarifvertrag zusammen mit Arbeitsanweisungen in einen allgemein zugänglichen mit "Info" beschrifteten Ordner ablegt.

2. Ob an dem Senatsurteil vom 5. November 1963 (- 5 AZR 136/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag) festzuhalten ist, wonach der Arbeitgeber seiner Verpflichtung aus § 8 TVG dadurch genügt, daß er den Tarifvertrag dem Arbeitnehmer zugänglich macht, bleibt unentschieden.

Aktenzeichen: 5 AZR 63/98
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 11. November 1998
- 5 AZR 63/98 -

I. Arbeitsgericht
Kassel
- 3 Ca 709/96 -
Urteil vom 24. März 1997

II. Hessisches
Landesarbeitsgericht
- 9 Sa 744/97 -
Urteil vom 05. August 1997

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