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tariflich unkündbar: außerordentliche Kündigung

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LAG-KOELN – Urteil, 13 Sa 1540/07 vom 19.06.2008

Rechtsgebiete:BGB, SGB IX, TVöD
Schlagworte:tariflich unkündbar: außerordentliche Kündigung, schwerbehindert, behindertengerechte Beschäftigung
Stichwort:tariflich unkündbar: außerordentliche Kündigung
Leitsatz:1. Zur außerordentlichen Kündigung einer nach Tarifvertrag ordentlich nicht kündbaren, schwerbehinderten städtischen Mitarbeiterin aus verhaltens- und insbesondere personenbedingten Gründen.

2. Auch wenn die schwerbehinderte Arbeitnehmerin ihre vertraglich geschuldete Tätigkeit (hier: Kinderpflegerin) nicht mehr ausüben kann, rechtfertigt dies keine personenbedingte Kündigung, wenn der Arbeitgeber ihr eine behinderungsgerechte Beschäftigung nach § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX anbieten kann.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 13 Sa 1540/07




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