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Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 377/99 vom 16.11.2000

Rechtsgebiete:BAT-O, BGB
Schlagworte:Tarifgeltung im Beitrittsgebiet
Stichwort:Tarifgeltung im Beitrittsgebiet
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 377/99



BAG – Urteil, 6 AZR 299/98 vom 09.12.1999

Rechtsgebiete:Tarifvertrag u. Vergütungsordnung f. d. Annedore-Leber-Berufsbildungswerk Berlin, BAT-O, TVG, BGB
Schlagworte:Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Firmentarifvertrag
Stichwort:Tarifgeltung im Beitrittsgebiet
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ein mit der Gewerkschaft ÖTV im Jahr 1982 abgeschlossener Firmentarifvertrag, dessen Geltungsbereich sich auf "die Arbeitnehmer" des Unternehmens erstreckt, gilt seit dem 3. Oktober 1990 mangels anderweitiger tariflicher Bestimmung auch für Arbeitnehmer, die in Betriebsstätten des Arbeitgebers im Beitrittsgebiet beschäftigt werden.

2. Bestimmt ein solcher Firmentarifvertrag die Anwendung des Bundes-Angestelltentarifvertrags vom 23. Februar 1961 (BAT) und der diesen ergänzenden Tarifverträge, richten sich auch die Arbeitsverhältnisse dieser Arbeitnehmer nach dem BAT und nicht nach dem BAT-O. Dieser ist kein den BAT ergänzender Tarifvertrag im Sinne der Verweisungsnorm des Firmentarifvertrags.

3. Soll auf die Arbeitsverhältnisse dieser Arbeitnehmer künftig statt des BAT der BAT-O Anwendung finden, müssen die Tarifvertragsparteien dies vereinbaren. Eine dahingehende ergänzende Auslegung des Firmentarifvertrags von 1982 ist nicht möglich.

Aktenzeichen: 6 AZR 299/98
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 9. Dezember 1999
- 6 AZR 299/98 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 54 Ca 28159/96 -
Urteil vom 19. September 1996

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 5 Sa 31/97 -
Urteil vom 1. Juli 1997
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 299/98

BAG – Urteil, 6 AZR 335/97 vom 26.11.1998

Rechtsgebiete:BAT-O, GG, BGB
Schlagworte:Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung
Stichwort:Tarifgeltung im Beitrittsgebiet
Leitsatz:Leitsätze:

Hat ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes Arbeitnehmern nach deren Rückkehr von Arbeitsplätzen im Geltungsbereich des BAT auf Arbeitsplätze im Beitrittsgebiet weiterhin Leistungen nach diesem Tarifvertrag anstatt nach BAT-O gewährt, weil er sich dazu aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Juli 1992 (- 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68 = AP Nr. 1 zu § 1 TV Ang Bundespost - sog. "Posturteil" -) irrtümlich für verpflichtet hielt, ist er nicht gehalten, andere Arbeitnehmer, die er nach Rückkehr nur nach BAT-O vergütet hat, gleichzubehandeln, sofern er seinen Irrtum nach Kenntniserlangung korrigiert hat, indem er die übertariflichen Leistungen an jene Arbeitnehmer eingestellt und die überzahlten Beträge zurückgefordert hat. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Irrtum besteht nicht.

Hinweise des Senats:

Im Anschluß an die Urteile des Senats vom 26. Oktober 1995 (- 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O) und vom 25. Juni 1998 (- 6 AZR 515/97 - AP Nr. 1 zu § 15 MTL II); vgl. auch heutiges Urteil in der Sache - 6 AZR 307/97 - n.v.

Aktenzeichen: 6 AZR 335/97
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 26. November 1998
- 6 AZR 335/97 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 86 Ca 36335/93 -
Urteil vom 17. Mai 1994

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 14 Sa 91/94 und 142/96 -
Urteil vom 10. April 1997
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 335/97

BAG – Urteil, 6 AZR 515/97 vom 25.06.1998

Rechtsgebiete:TV Arb-O, BGB
Schlagworte:Tarifgeltung im Beitrittsgebiet
Stichwort:Tarifgeltung im Beitrittsgebiet
Leitsatz:Leitsatz:

Hat ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Anschluß an das sogenannte "Posturteil" des Senats vom 30. Juli 1992 (BAGE 71, 68 = AP Nr. 1 zu § 1 TV Ang Bundespost) Arbeitnehmern aus dem Beitrittsgebiet, die bei Bekanntwerden dieses Urteils (1. März 1993) auf Dauer im ehemaligen Westberlin eingesetzt waren, einzelvertraglich die Anwendung des TV Arb (West) zugesagt, nicht jedoch Arbeitnehmern, deren "Westeinsatz" in diesem Zeitpunkt bereits beendet war, so lag darin keine sachwidrige Ungleichbehandlung dieser Arbeitnehmer. Anders wäre zu entscheiden, wenn die Beklagte nach Klarstellung der tariflichen Rechtslage im sogenannten "Feuerwehrurteil" des Senats vom 26. Oktober 1995 (BAGE 81, 207 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O) weiterhin einzelvertragliche Zusagen erteilt hätte, nach denen auch bei Rückkehr in das Beitrittsgebiet der TV Arb fortgilt.

Aktenzeichen: 6 AZR 515/97
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 25. Juni 1998
- 6 AZR 515/97 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 21 Ca 40240/95 -
Urteil vom 14. Juni 1996

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 8 Sa 66/96 -
Urteil vom 16. Juli 1997
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 515/97


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