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Tariffähigkeit des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt

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LAG-BERLIN – Urteil, 2 Sa 1359/02 vom 29.11.2002

Rechtsgebiete:TVG, BGB
Schlagworte:Tariffähigkeit des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt
Stichwort:Tariffähigkeit des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt
Leitsatz:1. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt e.V. ist eine tariffähige Partei. Die Mächtigkeit ist bei Arbeitgeberverbänden nicht erforderlich, weil bereits der einzelne Arbeitgeber tariffähig ist.

2. Bei einem Arbeitgeberverband kann sich die Tarifzuständigkeit auch aus den Struktur- oder Organisationsregelungen der Satzung ergeben.

3. Einzelverbände können einem Bundesverband auch konkludent die Vollmacht zum Abschluß von Tarifverträgen erteilen.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 2 Sa 1359/02




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