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Tarifauslegung,Lohnabzug wegen Streik

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 8 Sa 680/98 vom 28.07.1998

Rechtsgebiete:TVG
Schlagworte:Tarifauslegung, Lohnabzug wegen Streik
Stichwort:Tarifauslegung,Lohnabzug wegen Streik
Leitsatz:Nach dem Manteltarifvertrag für Angestellte der Druckindustrie im Lande Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 27.02.1997 kann ein Lohnabzugfür Streikstunden nach der tatsächlichen Arbeitszeit des jeweiligen Monats erfolgen. Der im Manteltarifvertrag für andere Fälle genannte Divisor von 1/152 muß hier nicht angewandt werden.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 8 Sa 680/98




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