JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt
| Rechtsgebiete: | TVG, Lohntarifvertrag f. d. Metall- u. Elektroindustrie, Manteltarifvertrag f. d. Metall- u. Elektroindustrie |
| Schlagworte: | Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt |
| Stichwort: | Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Stufenangleichungen der Lohnhöhe Ost-West im Lohntarifvertrag für die Metallindustrie Sachsen-Anhalt durch Bezugnahme auf die in der niedersächsischen Metallindustrie jeweils geltenden Löhne ist rechtswirksam. 2. Der Arbeitgeber bleibt nach seinem Austritt aus dem tarifschließenden Arbeitgeberverband in Sachsen-Anhalt bis zur nächsten Änderung der in Bezug genommenen Lohnregelung, die in der niedersächsischen Metallindustrie galt, gem. § 3 Abs. 3 TVG gebunden. 3. Diese Nachbindung endet, sobald der Tariflohn im in Bezug genommenen Tarifgebiet geändert worden ist. Sodann tritt die Nachwirkung gem. § 4 Abs. 5 TVG ein. 4. Die Nachwirkung gem. § 4 Abs. 5 TVG ist statisch; sie erfaßt weder Änderungen des Verweisungstarifvertrages noch des Bezugstarifvertrages, die im Nachwirkungszeitraum eintreten. Aktenzeichen: 4 AZR 363/99 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - I. Arbeitsgericht Halberstadt - 6 Ca 461/98 - Urteil vom 23. Juni 1998 II. Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt - 8 Sa 695/98 - Urteil vom 11. Mai 1999 |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 363/99 | |
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