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Tantiemeanspruch bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 273/97 vom 08.09.1998

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Tantiemeanspruch bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit
Stichwort:Tantiemeanspruch bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit
Leitsatz:Leitsätze:

Die einem leitenden Angestellten zugesagte Beteiligung am Jahresgewinn des von ihm geführten Betriebs (Tantieme) ist eine Erfolgsvergütung. Nach §§ 275 Abs. 1, 323 Abs. 1 BGB erlischt der Anspruch, wenn der Angestellte während des gesamten Geschäftsjahres arbeitsunfähig erkrankt ist und keine Entgeltfortzahlung beanspruchen kann.

Aktenzeichen: 9 AZR 273/97
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 08. September 1998
- 9 AZR 273/97 -

I. Arbeitsgericht
Aachen
- 7 Ca 3464/95 -
Urteil vom 20. Juni 1996

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 7 Sa 1067/96 -
Urteil vom 19. Februar 1997
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 273/97




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