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OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 5 U 19/07 vom 10.03.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Operation Nasenpolypen (Pansinus-Operation), Behandlungsfehler, Aspirin-Einnahme, Tamponade, Atemstillstand, Schadensersatz, Schmerzensgeld
Stichwort:Tamponade
Leitsatz:Es begründet keinen Behandlungsfehler bei der Operation von Nasenpolypen (Pansinus-Operation), wenn trotz der gelegentlichen Einnahme von Aspirin und einer präoperativ festgestellten Blutungszeit des Patienten von 5 Minuten bei ansonsten sich im Normbereich befindlichen Laborparameter zur Blutgerinnung der Eingriff nicht verschoben wird.

Bei nicht gegebener Nachblutung zum Ende der Operation ist es auch nicht behandlungsfehlerhaft, auf die Einlage einer festen straffen Tamponade in die Nasenhaupthöhlen zu verzichten. Dies gilt auch dann, wenn der Patient während der Operation einen relativ hohen Blutverlust erlitten hatte und Infusionsflüssigkeit von 3000 ml zugeführt wurde.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 5 U 19/07




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