Die Frage, ob die frühere Herrschaft der Taliban über 80 - 90 % des Gebietes von Afghanistan als staatliche oder quasi-staatliche Herrschaftsmacht anzusehen ist, ist aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen und allgemein bekannten politischen Entwicklung in Afghanistan nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig, und zwar auch nicht im Hinblick auf eine geltend gemachte Vorverfolgung.