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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10042/09.OVG vom 19.06.2009

Rechtsgebiete:SUrlV, GG, WRV
Schlagworte:Beamter, Bundesbeamter, Sonderurlaub, Tagung, Delegierter, Kirchentag, Deutscher Evangelischer Kirchentag, Deutscher Katholikentag, Religionsgemeinschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Außenwirkung, Laienbewegung, allgemeine gesellschaftliche Bedeutung, Bezirkskongress, Zeugen Jehovas, Gleichbehandlung, entsprechende Anwendung
Stichwort:Tagung
Leitsatz:§ 7 Satz 1 Nr. 7 der Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte ermöglicht die Gewährung von Sonderurlaub zur Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag und am Deutschen Katholikentag wegen der besonderen Außenwirkung dieser von Laien organisierten Ereignisse und der daraus folgenden allgemeinen gesellschaftlichen Bedeutung der Veranstaltungen.

Nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung kommt eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung zur Teilnahme an einem Bezirkskongress der Zeugen Jehovas nicht in Betracht, weil es sich hierbei um eine Veranstaltung der Religionsgemeinschaft selbst ohne vergleichbare gesellschaftliche Außenwirkung handelt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10042/09.OVG




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