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BAG – Urteil, 9 AZR 632/07 vom 12.08.2008

Rechtsgebiete:GewO, BGB, ZPO
Schlagworte:Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit
Stichwort:Tageszeitungsredakteur
Leitsatz:Soweit für eine Berufsgruppe oder in einer Branche der allgemeine Brauch besteht, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers im Zeugnis zu erwähnen, ist deren Auslassung regelmäßig ein (versteckter) Hinweis für den Zeugnisleser, der Arbeitnehmer sei in diesem Merkmal unterdurchschnittlich oder allenfalls durchschnittlich zu bewerten (beredtes Schweigen). Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch darauf, dass ihm ein ergänztes Zeugnis erteilt wird. Dies gebieten die Grundsätze von Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 632/07




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