JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Tagessaldo
| Rechtsgebiete: | HGB, InsO |
| Schlagworte: | Insolvenz, Anfechtung, Handlung, Tagessaldo, Saldo, Saldierung, Verrechnung |
| Stichwort: | Tagessaldo |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 W 19/08 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, BGB |
| Schlagworte: | Zum Verbot der Aufrechnung in der Insolvenz |
| Stichwort: | Tagessaldo |
| Leitsatz: | Der spezielle anfechtungsrechtliche Begriff der Rechtshandlung ist weit auszulegen. Auch die Verbuchung von Zahlungseingängen durch die Gläubigerbank stellt eine solche Rechtshandlung dar. Die Sicherung eines Anspruchs durch Schaffung einer Aufrechnungslage kann auch dann inkongruent im Sinne des § 131 InsO sein, wenn der Anfechtungsgegner die Erfüllung seines Anspruchs hätte verlangen können. Die kontoführende Bank hat im Rahmen des Kontokorrentverhältnisses keinen Anspruch auf Gutschriften, die beim zukünftigen Insolvenzschuldners zum Erwerb eines positiven Saldos führen. Der als inkongruent zu behandelnde Fall, in dem eine Bank eine Gutschrift auf einem nicht-debitorischen Konto des Schuldners zur Aufrechnung mit einem Negativsaldo auf einem anderen Konto des gleichen Schuldners benutzt, steht im Ergebnis dem Fall gleich, in dem die Bank das Guthaben auf einem nicht-debitorischen Konto zur Aufrechnung mit einer vom Kontokorrentverhältnis unabhängigen eigenen Schadensersatzforderung verwenden will. Mit Beendigung eines Girovertragsverhältnisses erlangt der Kontoinhaber einen vertraglichen Auszahlungsanspruch, bereicherungsrechtliche Ansprüche bestehen daneben nicht. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 17 U 406/06 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Stichwort: | Tagessaldo |
| Leitsatz: | Die Kontoauszüge einer Bank sind irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der optisch hervorgehobenen Angabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wertstellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann (Fortführung von BGH, Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft). |
| Volltext: BGH - Urteil, I ZR 87/04 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Schlagworte: | Direktversicherung, Insolvenz, Ersatzaussonderungsrecht |
| Stichwort: | Tagessaldo |
| Leitsatz: | Dem Arbeitnehmer, auf dessen Leben eine Direktversicherung unter Einräumung eines eingeschränkt widerruflichen Bezugsrechts abgeschlossen ist, steht in der Insolvenz seines Arbeitgebers auch dann ein Aussonderungsrecht zu, wenn die im Vorbehalt genannten Unverfallbarkeitsfristen noch nicht abgelaufen sind. Der Zweck dieses Vorbehalts entfällt in der Insolvenz (vgl. BGH 03.05.2006, IV ZR 134/05, ZIP 2006, S. 1309 und BAG, 26.06.1990, 3 AZR 651/88, AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG - Lebensversicherung). |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 10 Sa 946/06 B | |
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