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OLG-FRANKFURT – Urteil, 5 U 70/06 vom 05.12.2006

Rechtsgebiete:VOB/B
Schlagworte:Werklohn, Werkvertrag, Bauvertrag, Schlussrechnung, Rechnung, Prüffähigkeit, Fälligkeit, Stundenlohnzettel, Tagelohnzettel, Abzeichnung, Zeichnung, Unterschrift, Einheitspreise
Stichwort:Tagelohnzettel
Leitsatz:1. Für den Fall einer nicht prüfbaren Schlussrechnung tritt die Fälligkeit einer Werklohnforderung, die auf der Grundlage einer nicht prüffähigen Rechnung erhoben wird, u.a. (dennoch) ein, wenn das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird und keine Beanstandungen zur Prüffähigkeit (mehr) erhoben werden.

2. Die bloße Abzeichnung von Stundenlohn-/Tagelohnzetteln genügt für die Annahme einer nachträglich - stillschweigend (konkludent) getroffenen - Vereinbarung zur Stundenlohnbezahlung nicht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 5 U 70/06




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