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Tätlichtkeit gegenüber Verfahrensbeteiligten

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 36/05 vom 18.02.2005

Rechtsgebiete:GBG
Schlagworte:Ungebühr, Tätlichtkeit gegenüber Verfahrensbeteiligten, subjektive Vorwerfbarkeit, Affekt
Stichwort:Tätlichtkeit gegenüber Verfahrensbeteiligten
Leitsatz:Tätlichkeiten gegenüber Verfahrensbeteiligten oder Zuhörern sind grundsätzlich Ungebühr im Sinne des § 178 GVG.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 36/05




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