( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterTTätlichkeit 

Tätlichkeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 9 Sa 1303/05 vom 14.02.2006

Rechtsgebiete:EFZG
Schlagworte:Entgeltfortzahlung, Verschulden, Tätlichkeit
Stichwort:Tätlichkeit
Leitsatz:1. Ob bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, die auf eine Verletzung bei einer Schlägerei oder Tätlichkeit zurückzuführen ist, ein Eigenverschulden des Arbeitnehmers vorliegt und deshalb kein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (Anschluss an BAG, Urt. v. 13.11.1974 - 5 AZR 54/74 -).

2. Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass die Teilnahme an einer Schlägerei in der Regel selbstverschuldet ist.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 1303/05



LAG-KOELN – Urteil, 10 (9) Sa 973/05 vom 27.10.2005

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:fristlose Kündigung, Beleidigung, Tätlichkeit
Stichwort:Tätlichkeit
Leitsatz:1. Grobe Beleidigungen und Tätlichkeiten können auch dann ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein, wenn sie unter Betriebsratsmitgliedern im Betriebsratsbüro stattfinden.

2. Bei der einzelfallorientierten Interessenabwägung sind u. a. der betriebsratsbezogene Hintergrund der Auseinandersetzung und die fehlende "Betriebsöffentlichkeit" zu berücksichtigen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 10 (9) Sa 973/05

HESSISCHES-LAG – Urteil, 8 Sa 1839/04 vom 23.03.2005

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, Tätlichkeit, Interessenabwägung, Auflösungsantrag
Stichwort:Tätlichkeit
Leitsatz:Tätlichkeiten (Ohrfeigen) gegenüber einem Kollegen konnten bei einem 57 Jährigen Arbeitnehmer nach über 30jähriger Betriebszugehörigkeit aufgrund der Interessenabwägung keine außerordentliche aber eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 1839/04

LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 726/02 vom 11.12.2002

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Tätlichkeit, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, Interessenabwägung
Stichwort:Tätlichkeit
Leitsatz:1. Nicht jede Tätlichkeit unter Arbeitskollegen (hier: Kaffee ins Gesicht schütten) führt automatisch und zwingend zur Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung. Es hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls und einer umfassenden Interessenabwägung ab, ob eine außerordentliche Kündigung, eine ordentliche Kündigung oder im Ausnahmefall unter Umständen auch nur eine Abmahnung gerechtfertigt ist.

2. Nehmen der Arbeitgeber und auch der Betriebsrat die Verhaltenseigenarten eines Arbeitnehmers über ein Jahrzehnt lang reaktionslos hin, der von sich selbst sagt, er sei bei seinen Arbeitskollegen dafür bekannt, dass er schon mal lautstark schimpfe und notfalls auch einmal Schläge androhe, so spricht dies tendenziell dafür, dass bei Überschreiten der Schwelle zur Tätlichkeit auch die Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist noch zumutbar sein kann.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 726/02


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/taetlichkeit

"Tätlichkeit - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN