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Tätigwerden des Anwalts des Berufungsgegners als Voraussetzung für die Entstehung der Verfahrensgebühr

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 20/05 vom 09.05.2005

Rechtsgebiete:RVG, VV 3201, ZPO
Schlagworte:Tätigwerden des Anwalts des Berufungsgegners als Voraussetzung für die Entstehung der Verfahrensgebühr, Erstattungsfähigkeit bei fristwahrend eingelegter Berufung
Stichwort:Tätigwerden des Anwalts des Berufungsgegners als Voraussetzung für die Entstehung der Verfahrensgebühr
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 20/05




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