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JuraForum.deUrteileSchlagwörterTTätigkeit mit Schwerpunkt auf dem Einsatz manuell-technischer Fähigkeiten keine Kunstausübung im Sinne des Künstlersozialversicherungsrechts 

Tätigkeit mit Schwerpunkt auf dem Einsatz manuell-technischer Fähigkeiten keine Kunstausübung im Sinne des Künstlersozialversicherungsrechts

Entscheidungen der Gerichte

BSG – Urteil, B 3 KS 2/07 R vom 28.02.2007

1. Eine Tätigkeit mit kreativer Komponente, deren Schwerpunkt aber auf dem Einsatz manuell-technischer Fähigkeiten liegt, ist keine Kunstausübung im Sinne des Künstlersozialversicherungsrechts, sondern handwerklicher Natur, auch wenn es sich nicht um ein in der Handwerksordnung verzeichnetes Handwerk handelt.

2. Zur Künstlereigenschaft von Tätowierern.

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