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Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 251/04 vom 10.05.2005

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG, BUrlG, BGB, THW-Helferrechtsgesetz vom 22. Januar 1990
Schlagworte:Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs
Stichwort:Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs
Leitsatz:Zur Vermeidung einer Benachteiligung sind die Tage, an denen ein ehrenamtlicher Helfer des Technischen Hilfswerks (THW) während der Dauer seines Erholungsurlaubs zu einem Einsatz herangezogen wird, nicht auf den Urlaubsanspruch anzurechnen. Der herangezogene Helfer hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf erneute Gewährung.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 251/04




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