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Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

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LAG-KOELN – Urteil, 8 Sa 684/02 vom 16.10.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB
Schlagworte:Betriebsrat, Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit, Erforderlichkeit, Plausibilitätskontrolle, Vergütung
Stichwort:Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
Leitsatz:1. Einer Partei ist es nach § 242 BGB verwehrt, sich auf eine für die Gegenseite ungünstige Darlegungs- und Beweislage zu berufen, wenn sie die ungünstige Darlegungs- und Beweislast vorprozessual verursacht hat.

2. Voraussetzungen im Sinne von vorstehend zu 1. sind durch den Arbeitgeber gesetzt, soweit Betriebsratstätigkeiten eines Betriebsratsmitgliedes außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durch vom Arbeitgeber veranlaßte Aufzeichnungen zu dokumentieren sind, ohne dass der Arbeitgeber zeitnah zum Anfall der Tätigkeit nähere Angaben zur Erforderlichkeit im Hinblick auf eine durchzuführende Plausibilitätskontrolle abverlangt.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 8 Sa 684/02




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