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Tätigkeit als Rechtsanwalt

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 4.06 vom 09.11.2006

Die Zeit, in der ein Richter oder Beamter nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung als juristischer Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig war, ohne als Rechtsanwalt zugelassen zu sein, kann nicht als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden.

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