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Tätigkeit als forensische Gutachterin zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Urteil, 1 R 19/06 vom 23.08.2006

Rechtsgebiete:SHKG, PsychThG, BO
Schlagworte:Beitragspflicht einer Psychologischen Psychotherapeutin, Tätigkeit als forensische Gutachterin zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit
Stichwort:Tätigkeit als forensische Gutachterin zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit
Leitsatz:Bei der Erstellung von forensischen Glaubwürdigkeitsgutachten werden regelmäßig die durch die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin erlangten Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten mitverwendet mit der Folge, dass dadurch die Pflichtmitgliedschaft zur Psychotherapeutenkammer ausgelöst wird.
Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 R 19/06




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