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Tabuzone

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11033/04.OVG vom 06.07.2005

Rechtsgebiete:BImSchG, VwGO, BauGB
Schlagworte:Immissionschutzrecht, Windenergieanlage, Windkraftanlage, Baugenehmigung, Klageänderung, Sachdienlichkeit, Regionaler Raumordnungplan, Abwägung, Abwägungsvorgang, Abwägungsergebnis, Abwägungsfehler, Unwirksamkeit, Teilunwirksamkeit, Gesamtunwirksamkeit, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Ziel der Raumordnung, Außenbereich, Vogelschutzgebiet, europäisches Vogelschutzgebiet, Vogelschutzrichtlinie, Biotopverbundsystem, Tabukriterium, Tabuzone, Raum-ordnung, Ziel
Stichwort:Tabuzone
Leitsatz:Abwägungsfehler eines regionalen Raumordnungsplans für den Teilbereich Windenergie können nicht nur die Zielfestlegung für das gesamte Plangebiet betreffen, sondern sich auch auf die (Nicht-)Ausweisung eines konkreten Vorranggebietes oder seine Abgrenzung beschränken, was je nach Bedeutung des Fehlers im Verhältnis zum Ergebnis der Gesamtplanung eine bloße Teilunwirksamkeit der Zielaussage nach sich ziehen kann.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11033/04.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10814/03.OVG vom 26.11.2003

Rechtsgebiete:BauGB, LuftVG, BGB, POG
Schlagworte:Baurecht, Flächennutzungsplan, Windenergie, Windkraft, Windenergieanlage, Windkraftanlage, Abwägung, Tabubereich, Tabuzone, Konzentrationszone, gemeinsame Konzentrationszone, Luftverkehr, Bauschutzbereich, Rücksichtnahme, Gebot der Rücksichtnahme, Vereinbarung, Flugplatz, Segelflugplatz, Segelfluggelände
Stichwort:Tabuzone
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an die Abwägung bei einem Flächennutzungsplan, der aufgrund einer interkommunalen Vereinbarung Konzentrationszonen für die Windenergie auf dem Gebiet einer Gemeinde zugleich für das Gebiet einer anderen Gemeinde ausweist.

2. Das in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme geht über "schädliche Umwelteinwirkungen" hinaus und betrifft auch Fälle, in denen sonstige nachteilige Wirkungen des Bauvorhabens in Rede stehen.

3. Das Gebot der Rücksichtnahme wird durch die Regelungen des Luftverkehrsgesetzes über Bauschutzbereiche nicht verdrängt. Es kann der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen, die den Flugverkehr auf einem benachbarten, seit langem bestehenden Segelflugplatz gefährden würden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10814/03.OVG


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