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TA Siedlungsabfall

Entscheidungen der Gerichte




OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 20 A 1251/07 vom 12.03.2009

Rechtsgebiete:LWG NRW, WHG
Stichwort:TA Siedlungsabfall
Leitsatz:Die Genehmigung innovativer Methoden der Abwasserbehandlung bedarf der positiven Anerkennung ihrer technischen Eignung in der Praxis.

Der deponietechnische Sicherheitsstandard für Basisabdichtungen von Langzeitlagern kann auf die Entwässerung von Klärschlamm aus Sickerwasserbehandlungsanlagen in Erdbecken übertragen werden.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 20 A 1251/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 KS 288/07 vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:17. BImSchV, BImSchG, BauGB, GG, KrW-/AbfG, VwGO
Schlagworte:Abfallverbrennungsanlage, Abwägung, Belange, städtebauliche, Eigentum, Einrichtung, öffentliche, Klagebefugnis, Nachbargemeinde, Nebeneinrichtung, Planungshoheit, Teilgenehmigung, Verkehrsinfrastruktur, Vorbescheid
Stichwort:TA Siedlungsabfall
Leitsatz:Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb öffentlich zugänglicher Abfallbeseitigungsanlagen ist durch § 38 Satz 1 Halbs. 2 BauGB um ein planerisches Element angereichert worden.

Bei der insoweit erforderlichen Abwägung sind städtebauliche Belange nicht nur der Standortgemeinde, sondern auch der benachbarten Gemeinden in den Blick zu nehmen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 KS 288/07

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 11 B 367/08.T vom 15.01.2009

Rechtsgebiete:FLärmSchG, LuftVG
Schlagworte:Absturzrisiko, Alternativauswahl, Bedarfsermittlung, Flughafen Frankfurt Main, Fluglärm, Fluglärmgesetz, Fluglärmschutzgesetz, kommunale Belange, Landesplanung, Landesplanung und Planfeststellung, Luftschadstoffe, Luftverkehr, Planfeststellung, Störfallrisiko, Vogelschlag, wirtschaftliche Effekte
Stichwort:TA Siedlungsabfall
Leitsatz:1. Zum Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main

2. Die Vorschriften des Fluglärmschutzgesetzes in der Neufassung vom 1. Juni 2007 verstoßen weder gegen die Verfassung noch gegen Europäisches Recht.

3. Die Neufassung ist anwendbar, auch wenn Ausführungsverordnungen erst während des gerichtlichen Verfahrens erlassen worden sind.

4. § 2 Fluglärmschutzgesetz definiert die Schwelle der fachplanerischen Zumutbarkeit, bzw. Erheblichkeit von Fluglärm auch mit Wirkung für das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung eines Flughafens.

5. Wird im Zusammenhang mit der zielförmigen Festlegung einer Vorrangfläche für die Erweiterung eines Flughafens auch ein Grundsatz zum Nachtlärmschutz in den Landesentwicklungsplan aufgenommen, kann dem durch die Begründung im Einzelnen die Funktion einer Abwägungsdirektive beigelegt werden, die es verbietet, planmäßige Flüge in der Kernzeit der Nacht zuzulassen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 B 367/08.T

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 11 B 366/08.T vom 15.01.2009

Rechtsgebiete:FLärmSchG, LuftVG
Schlagworte:Absturzrisiko, Alternativauswahl, Bedarfsermittlung, Flughafen Frankfurt Main, Fluglärm, Fluglärmgesetz, Fluglärmschutzgesetz, kommunale Belange, Landesplanung, Landesplanung und Planfeststellung, Luftschadstoffe, Luftverkehr, Planfeststellung, Störfallrisiko, Vogelschlag, wirtschaftliche Effekte
Stichwort:TA Siedlungsabfall
Leitsatz:1. Zum Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main

2. Die Vorschriften des Fluglärmschutzgesetzes in der Neufassung vom 1. Juni 2007 verstoßen weder gegen die Verfassung noch gegen Europäisches Recht.

3. Die Neufassung ist anwendbar, auch wenn Ausführungsverordnungen erst während des gerichtlichen Verfahrens erlassen worden sind.

4. § 2 Fluglärmschutzgesetz definiert die Schwelle der fachplanerischen Zumutbarkeit, bzw. Erheblichkeit von Fluglärm auch mit Wirkung für das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung eines Flughafens.

5. Wird im Zusammenhang mit der zielförmigen Festlegung einer Vorrangfläche für die Erweiterung eines Flughafens auch ein Grundsatz zum Nachtlärmschutz in den Landesentwicklungsplan aufgenommen, kann dem durch die Begründung im Einzelnen die Funktion einer Abwägungsdirektive beigelegt werden, die es verbietet, planmäßige Flüge in der Kernzeit der Nacht zuzulassen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 B 366/08.T


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