JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > TA Luft
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB 1998, BauGB, BNatSchG 2002 |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan für Reitsportanlage, Abwägungsgebot, Eingriff in Natur und Landschaft, Ermittlung des Ausgleichsbedarfs, Leitfaden "Bauen und Planen im Einklang mit Natur und Landschaft" des StMLU, Kostenpflicht des Beigeladenen |
| Stichwort: | TA Luft |
| Leitsatz: | Wenn sich die Gemeinde bei der Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung an einer geeigneten Arbeitshilfe orientiert (hier: Leitfaden "Bauen und Planen im Einklang mit Natur und Landschaft" des Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, 2. Auflage Januar 2003), muss sie diese jedenfalls in den maßgebenden Punkten widerspruchsfrei anwenden. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 04.1501 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, UVPG 2001, BImSchG, TA Luft |
| Schlagworte: | vorläufiger Rechtsschutz, Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigungen für Reitsportanlage, drittschützende Wirkung von Verfahrensvorschriften, Umweltverträglichkeitsprüfung, allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls, Nutztierbegriff, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, schädliche Umwelteinwirkungen, Ammoniakemissionen einer Pferdesportanlage Sachgebiete: Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, soweit nicht der 8. Senat zuständig ist, Bayerisches Abgrabungsgesetz |
| Stichwort: | TA Luft |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 1 CS 05.1318 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayBO, BayBO 1982 |
| Schlagworte: | Berufungszulassung (abgelehnt), baurechtliche Nachbarklage, Erlöschen der Baugenehmigung, Bestimmtheit der Bauvorlagen, Gebot der Rücksichtnahme, erdrückende Wirkung, Abstandflächen, 16 m-Privileg, anrechenbare Höhe eines Segmentbogengiebels |
| Stichwort: | TA Luft |
| Leitsatz: | Zur Berechnung der Höhe eines segmentbogenförmigen Giebels in Anlehnung an Art. 6 Abs. 3 Satz 5 BayBO. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 1 ZB 04.3506 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, GIRL, TA Luft 2002, VwGO |
| Schlagworte: | Beschwerdeverfahren, Genehmigung, immissionsschutzrechtliche, Geruchsimmissionen, GIRL, Rechtsschutz, vorläufiger, TA Luft, VDI-Richtlinie 3471, Vorbringen, erstinstanzliches |
| Stichwort: | TA Luft |
| Leitsatz: | 1.) Auf die Heranziehung der Geruchsimmissionsrichtlinie - GIRL - kann regelmäßig verzichtet werden, wenn die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage einen nach der TA Luft sowie der VDI-Richtlinie 3471 ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung wahrt. 2.) Im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist im Fall der Darlegung durchgreifender Gründe gegen die erstinstanzliche Entscheidung durch den dort unterlegenen Antragsgegner und Beschwerdeführer auch das erstinstanzlich bis dahin unberücksichtigte Vorbringen des Antragstellers hinsichtlich weiterer möglicher Rechtsverletzungen zu würdigen. Die Beschränkung des Beschwerdegerichts auf die Prüfung der dargelegten Gründe steht dem nicht entgegen. Diese Beschränkung gilt nur für das Vorbringen des Beschwerdeführers. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 ME 159/04 | |
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