JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > TA Luft
| Rechtsgebiete: | BAT 1975, VergGr, LuftVG |
| Schlagworte: | Eingruppierung: Örtlicher Sachbearbeiter für Luftaufsicht |
| Stichwort: | TA Luft |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Ein auf einem sog. "unkontrollierten" <= ohne Radar/control zone> Flugplatz eingesetzter örtlicher Sachbearbeiter für Luftaufsicht ist technischer Angestellter i. S. der Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen. 2. Hat ein solcher Sachbearbeiter keine technische Ausbildung i. S. der Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen und ist er mangels vergleichbarer Fachkenntnisse auch kein "sonstiger Angestellter" i. S. der Vergütungsgruppen für technische Angestellte, so ist er in die Vergütungsgruppen für den allgemeinen Verwaltungsdienst - hier die VergGr. IV b BAT/BL - eingruppiert. Aktenzeichen: 4 AZR 399/97 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 22. Juli 1998 - 4 AZR 399/97 - I. Arbeitsgericht Düsseldorf Urteil vom 18. Dezember 1996 - 4 Ca 7480/95 - II. Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil vom 06. Juni 1997 - 10 Sa 393/97 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 399/97 | |
| Rechtsgebiete: | MuSchG, BGB |
| Schlagworte: | Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin |
| Stichwort: | TA Luft |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Eine schwangere Frau, die aufgrund eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen darf, kann verpflichtet sein, vorübergehend eine andere ihr zumutbare Tätigkeit auszuüben. 2. Die Zuweisung einer anderen Tätigkeit muß billiges Ermessen wahren und darf die Schwangere nicht über Gebühr belasten. 3. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls. Für eine Flugbegleiterin kommt jedenfalls bis zum Beginn des sechsten Schwangerschaftsmonats auch eine auswärtige Beschäftigung in Betracht. Aktenzeichen: 5 AZR 478/97 Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 478/97 - I. Arbeitsgericht Köln - 10 Ca 3733/96 - Urteil vom 09. Oktober 1996 II. Landesarbeitsgericht Köln - 12 Sa 77/97 - Urteil vom 23. Mai 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 478/97 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Nichtraucherschutz |
| Stichwort: | TA Luft |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Ein Klageantrag, der darauf gerichtet ist, den Arbeitgeber zu verurteilen, dem Arbeitnehmer einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, ist hinreichend bestimmt i.S. von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. 2. Arbeitnehmer haben nach § 618 Abs. 1 BGB einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz, wenn das für sie aus gesundheitlichen Gründen geboten ist. Aktenzeichen: 9 AZR 84/97 Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - I. Arbeitsgericht Frankfurt am Main - 3 Ca 1305/95 - Urteil vom 21. September 1995 II. Hessisches Landesarbeitsgericht - 11 Sa 518/96 - Urteil vom 21. Oktober 1996 |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 84/97 | |
| Rechtsgebiete: | BAT, VergGr. |
| Schlagworte: | Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr |
| Stichwort: | TA Luft |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Vereinbaren die Tarifvertragsparteien für eine Tätigkeit ein spezielles Tätigkeitsmerkmal, bildet diese einen eigenständigen Arbeitsvorgang im Sinne von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT. 2. Die Tätigkeit eines Angestellten im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr, der Filme herstellt, besteht danach aus zwei eigenständigen Arbeitsvorgängen, denn für die Tätigkeit der Kameramänner und diejenige der Filmschnittmeister gelten in diesem Bereich jeweils spezielle Tätigkeitsmerkmale. 3. Nach § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT sind bei sog. Mischtätigkeiten die Zeitanteile von Arbeitsvorgängen, die den Anforderungen verschiedener Tätigkeitsmerkmale derselben Vergütungsgruppe entsprechen, zu addieren. 4. Die Tätigkeit eines Angestellten, der in einer Wehrtechnischen Dienststelle für Pionier- und Truppengerät der Bundeswehr mit der Videokamera Filmaufnahmen von Erprobungsgerät, -hilfsgerät und -abläufen durchführt, erfüllt die Anforderung der Durchführung von Filmaufnahmen "nach sonstigen technischen Gesichtspunkten" der VergGr. IV b Fallgr. 4; Filmschnitt- und Filmvertonungsarbeiten bei solchen Filmen erfüllen die gleichlautende Anforderung der Fallgr. 5 dieser Vergütungsgruppe. 5. Die an den Arbeitgeber gerichtete schriftliche Bitte des Angestellten "um Prüfung", ob die Voraussetzungen eines näher bezeichneten Anspruchs vorliegen, erfüllt nicht das Tatbestandsmerkmal der Geltendmachung dieses Anspruchs im Sinne von § 70 BAT. Hinweise des Senats: Zur Eingruppierung eines Angestellten im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr, der bei Studioaufzeichnungen von Diskussionen im Verbund eine Videokamera bedient, vgl. das Urteil des Senats vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 7/95 - AP Nr. 213 zu §§ 22, 23 BAT 1975 Aktenzeichen: 4 AZR 228/96 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 228/96 - I. Arbeitsgericht Urteil vom 29. September 1994 Koblenz - 1 Ca 2475/93 - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 22. Mai 1995 Rheinland-Pfalz - 11 Sa 1295/94 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 228/96 | |
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