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Summarische Prüfung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 S 22.07 vom 09.08.2007

Rechtsgebiete:VwGO, KAG Bbg, BauGB, BbgStrG
Schlagworte:Straßenbaubeiträge, vorläufiger Rechtsschutz, summarische Prüfung, Anlagenbegriff, Eigenständigkeit des Anlagenbegriffs nach § 8 KAG, so genannter weiter Anlagenbegriff, keine Identität mit erschließungsbeitragsrechtlichem Anlagenbegriff (Anbaustraße), Vorteilsvermittlung durch Ausbaumaßnahme, bestimmungsgemäße Nutzung im Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht, Möglichkeit einer Zufahrt für PKW und leichte LKW, keine vollwertige Zweiterschließung, Gewerbebetrieb im Außenbereich, Schwerlastverkehr, keine Anwendung der Hinwegdenkenstheorie, 1, 50 m tiefe Böschung, Herstellung einer Zufahrt, wirtschaftliche Zumutbarkeit, Vorteilsbewertung bei fehlender Vollerschließung, Vorteile für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Zufahrtsmöglichkeit für die für die Bewirtschaftung erforderlichen Maschinen und Fahrzeuge, unsichere Grenzsituation, Klärung des Angrenzens im Hauptsacheverfahren, Friedhofszufahrt als öffentliche Straße, privates Eigentum an öffentlicher Straße
Stichwort:Summarische Prüfung
Leitsatz:1. Für Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG dürfte nicht der erschließungsbeitragsrechtliche (enge), sondern ein eigenständiger Begriff im Sinne des so genannten weiten Anlagenbegriffs maßgeblich sein.

2. Offen bleibt, ob den Gemeinden das Recht zusteht, zwischen einem engen und dem weiten Anlagenbegriff zu wählen, und danach in der Beitragssatzung bestimmt sein muss, welcher Anlagenbegriff gelten soll.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 22.07



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 914/04 vom 17.05.2004

Rechtsgebiete:GG, PolG, VwGO
Schlagworte:Paintball-Spiel, Untersagung, Öffentliche Sicherheit, Öffentliche Ordnung, Menschenwürde, Leben, Summarische Prüfung, Erfolgsaussichten Hauptsache, Interessenabwägung, Wirtschaftliche Existenz, Öffentliches Interesse, Auflagen, Simuliertes Töten, Schusswaffe, Gefahrenpotential
Stichwort:Summarische Prüfung
Leitsatz:1. Ob Paintball-Spiele mit der verfassungsrechtlichen Garantie der Menschenwürde unvereinbar sind und deshalb wegen Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auf der Grundlage der polizeirechtlichen Generalklausel untersagt werden können, ist wegen der damit verbundenen komplexen tatsächlichen und schwierigen rechtlichen Fragen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht verlässlich zu klären.

2. Die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Veranstalters begründet das überwiegende private Interesse an der Suspendierung des Sofortvollzugs der Untersagungsverfügung. Dem öffentlichen Interesse an der Begrenzung des mit Paintball-Spielen verbundenen "Gefahrenpotentials" ist durch Auflagen gemäß § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO Rechnung zu tragen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 914/04


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