1. Zu den bebauten Grundstücken im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG zählen auch Buchgrundstücke, die, ohne selbst bauliche Anlagen aufzuweisen, für die bestimmungsgemäße Nutzung des bebauten Nachbargrundstücks notwendig sind.
2. Ein Anspruch auf Rückgabe eines wegen Überschuldung in Vokseigentum übergegangenen Mietwohngrundstücks (§ 1 Abs. 2 VermG), kann auch dann bestehen, wenn das Grundstück im Eigentum einer Erbengemeinschaft stand und alle Miterben ihr Grundeigentum nacheinander und beschränkt auf ihren Erbanteil aufgaben.
Urteil des 7. Senats vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 -
I. VG Dresden vom 29.08.1996 - Az.: VG 4 K 1624/95 -