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Substantiierungspflicht

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 27.06 vom 30.01.2008

Rechtsgebiete:GG, FStrG, FStrAbG
Schlagworte:Planfeststellung, Planrechtfertigung, Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, Verkehrsprognose, Bedarfsfeststellung, Planungsziele, Abwägung, Abwägungsmängel, Variantenwahl, Alternativtrasse, Ortsumfahrung, Dimensionierung, Straßenquerschnitt, Fahrstreifen, Verkehrssicherheit, Verkehrsqualität, Abschnittsbildung, Planungshindernis, Habitatschutz, Vogelschutzgebiet, Präklusion, Einwendung, Belange, Substantiierungspflicht, Planunterlagen
Stichwort:Substantiierungspflicht
Leitsatz:Eine Einwendung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG muss so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Hinsicht sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll. Der Betroffene muss zumindest in groben Zügen darlegen, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden, ohne dies allerdings begründen zu müssen. Anzuknüpfen ist dabei an die ausgelegten Planunterlagen. Wenn der Naturschutz in den ausgelegten Unterlagen ausführlich behandelt worden ist, genügt ein allgemeiner Hinweis auf die Zerstörung der Landschaft mit ihrer Fauna und Flora nicht, um einem von dem Vorhaben unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümer die spätere Einwendung offenzuhalten, die Planfeststellungsbehörde hätte bestimmte Tier- und Pflanzenarten in bestimmter Hinsicht einer näheren Betrachtung unterziehen müssen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 27.06



OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 194/05 vom 18.01.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Hinweise, Hinweispflicht, Darlegungen, Vortrag, Substantiierung, Substantiierungspflicht
Stichwort:Substantiierungspflicht
Leitsatz:Gerichtliche Maßnahmen nach § 139 ZPO sind nicht geboten, wenn das prozessuale Verhalten der Partei den Schluss darauf zulässt, sie könne oder wolle nicht weiter vortragen. Dieser Schluss liegt nahe, wenn sich die Notwendigkeit weiteren Vortrages aufdrängt und der Prozessgegner hierauf zutreffend hingewiesen hat.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 194/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10728/05.OVG vom 23.11.2005

Rechtsgebiete:AEG, GG, VwGO, BImSchG, BImSchV (16), VwVfG
Schlagworte:Eisenbahnrecht, Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Auslegung, Streckenertüchtigung, Gemeinde, Präklusion, Einwendung, Einwendungsausschluss, Substantiierung, Substantiierungspflicht, Klagebefugnis, Einwendungsfrist, Lärmschutz, Gesundheitsgefährdung, Planungshoheit, kommunale Planungshoheit, Abwägung, Abwägungsfehler, gemeindliche Planungshoheit, Gemeindeeigentum, kommunales Eigentum, Verkehrslärm, Anstoßfunktion, verwirklichter Bebauungsplan, Erschütterungsschutz
Stichwort:Substantiierungspflicht
Leitsatz:Eine Gemeinde kann sich gegenüber einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung grundsätzlich nicht auf Lärmschutzansprüche zu Gunsten der Nachbarschaft gemäß §§ 41ff. BImSchG i.V.m. den Vorschriften der 16. BImSchV berufen.

Zum Ausschluss erstmals im Klageverfahren erhobener eigentums- und planungsbezogener Einwendungen der Gemeinde sowie zu den Anforderungen an die Anstoßfunktion ausgelegter Planfeststellungsunterlagen im Hinblick auf mögliche Lärmbeeinträchtigungen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10728/05.OVG


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