JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Substantiierung
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Einlassung, Rüge, Heilung, Zustellung, Zustellungsmängel, Einlassungsfrist, Grundurteil, Bindungswirkung, Behauptung, Substantiierung |
| Stichwort: | Substantiierung |
| Leitsatz: | 1. Durch rügelose Einlassung in der mündlichen Verhandlung werden Zustellungsmängel der Klageschrift, fehlende Terminsladung und Nichteinhaltung der Einlassungsfrist gem. § 295 ZPO geheilt. 2. Die Bindungswirkung eines formell rechtskräftigen Grundurteils, wonach der Beklagte dem Kläger wegen schuldhafter Verletzung von Beratungspflichten gem. § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz für eine fehlgeschlagene Kapitalanlage schuldet, steht einer Klage auf Feststellung, der Forderung liege eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde, nicht entgegen. 3. Zu den Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlich "ins Blaue hinein" aufgestellten und deshalb unbeachtlichen Behauptung |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 U 107/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Überstunden, Substantiierung, Anlagen |
| Stichwort: | Substantiierung |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 8 Ta 247/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, ZPO |
| Schlagworte: | Verfahrensfehler, Substantiierung, Schlüssigkeit, Darlegung, Vortrag, Klageforderung, Hinweis, Hinweispflicht |
| Stichwort: | Substantiierung |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 10 U 239/06 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO |
| Schlagworte: | Kündigung, betriebsbedingte Gründe, Umverteilung von Aufgaben, Substantiierung, Zeitanteile, Schätzung, Ausforschung |
| Stichwort: | Substantiierung |
| Leitsatz: | Zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung ist im Bestreitensfall zur substantiierten Darlegung eines Arbeitskräfteüberhangs der Vortrag des Arbeitgebers nicht genügend, infolge des Wegfalls einer Teilaufgabe entfalle ein bestimmter - aus Durchschnittszahlen ermittelter - Prozentsatz der Arbeitszeit, ohne dass zugleich die entsprechenden Berechnungsgrundlagen vorgetragen werden. Beruhen die vorgetragenen Prozentangaben weder auf einer tatsächlichen Ermittlung noch auf kalkulatorischen Berechnungen oder branchenspezifischen Erfahrungswerten, sondern beruft sich der Arbeitgeber zum Zwecke des Beweises allein auf eine entsprechende Einschätzung des Vorgesetzten, ist diesem Beweisantritt nicht nachzugehen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 1394/06 | |
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