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substantiierter Beweisantrag

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BVERWG – Urteil, BVerwG 10 C 8.07 vom 11.09.2007

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG, AuslG, VwGO
Schlagworte:Abschiebungsverbot, Erkrankung, posttraumatische Belastungsstörung, rechtliches Gehör, substantiierter Beweisantrag, Aufklärungspflicht, Mitwirkungspflicht, Verfahrensmangel, Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbezeichnung
Stichwort:substantiierter Beweisantrag
Leitsatz:1. Zur Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags, der das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen posttraumatischen Belastungsstörung zum Gegenstand hat, gehört regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attests, aus dem sich nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage der Arzt zu seiner Diagnose gelangt ist und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.

2. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl I 2007, 1970) ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei Asylbewerbern auch für die ausländerrechtliche Ermessensentscheidung zuständig, ob nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der Vorschrift von der Abschiebung abgesehen werden soll.

3. Verpflichtet das Verwaltungsgericht das Bundesamt zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich eines bestimmten Staates, so ist auch die Bezeichnung des betreffenden Staates als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung rechtswidrig.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 8.07




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