JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Subsidiarität der Feststellungsklage
| Rechtsgebiete: | VwGO, StGB, GG, Staatslotteriegesetz, BVerfGG, EGV |
| Schlagworte: | Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private Gewerbetreibende, berechtigtes Interesse an einer Feststellungsklage, Subsidiarität der Feststellungsklage, Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private Gewerbetreibende ohne behördliche Erlaubnis, Bedeutung eines Bookmaker's Permit und einer Buchmacherbewilligung aus England bzw. Österreich, Verfassungsmäßigkkeit eines derartigen Verbots Gemeinschaftsrechtskonformität eines derartigen Verbots, gemeinschaftsrechtliche Beurteilung des Ausschlusses der Erteilung von behördlichen Erlaubnissen an private Gewerbetreibende, vom Bundesverfassungsgericht erlassenes gesetzesvertretendes Übergangsrecht |
| Stichwort: | Subsidiarität der Feststellungsklage |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 22 BV 05.457 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayVwVfG, BImSchG |
| Schlagworte: | Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Auflösende Bedingung, Nebeneinander mehrerer Anlagengenehmigungen, Streitgegenstand von Feststellungs- und Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellungsfähiges Drittrechtsverhältnis, Feststellungsinteresse wegen bestehnder Meinungsverschiedenheiten, Subsidiarität der Feststellungsklage, Anspruch auf immissionsschutzbehördliches Einschreiten, Atypischer Fall einer formellen Illegalität |
| Stichwort: | Subsidiarität der Feststellungsklage |
| Leitsatz: | Klagt ein Drittbetroffener auf die Feststellung, dass eine immissionsschutzrechtliche Anlagengenehmigung nachträglich weggefallen ist, so muss er sich die Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer möglichen Verpflichtungsklage entgegenhalten lassen, wenn das gegen den formell illegalen Betrieb erstrebte behördliche Einschreiten nach der Soll-Vorschrift des § 20 Abs. 2 BImSchG wegen besonderer Umstände ausnahmsweise weitere Ermessenserwägungen voraussetzt. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 22 BV 04.1203 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LuftVG (F. 1999), VwGO |
| Schlagworte: | Rechtsschutzinteresse, Anfechtungsklage, Subsidiarität der Feststellungsklage, Luftaufsicht, Flughafen, Hochbauten, wesentliche Änderung, Planfeststellung, Baugenehmigung, Bauantrag, verwaltungsinternes Zwischenverfahren, Freistellungsentscheidung, Anfechtungslast, Rechtsmittel, Drittschutz, Abwägungsgebot. |
| Stichwort: | Subsidiarität der Feststellungsklage |
| Leitsatz: | 1. Wird für Hochbauten auf einem Flughafengelände eine Baugenehmigung beantragt, so darf die Entscheidung, ob das Vorhaben planfeststellungsbedürftig ist, in einem verwaltungsinternen Zwischenverfahren getroffen werden. Die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde, von einer Planfeststellung abzusehen, ergeht in diesem Fall nicht als Verwaltungsakt. Dritte, die geltend machen wollen, das Vorhaben hätte nur im Wege einer Planfeststellung zugelassen werden dürfen, trifft insoweit keine Anfechtungslast. 2. Mit einer gegen eine Baugenehmigung für Flughafenhochbauten gerichteten Anfechtungsklage können Drittbetroffene rügen, die planerische Abwägung ihrer dem Vorhaben entgegenstehenden Belange sei ihnen rechtswidrig vorenthalten worden, indem anstelle des an sich gebotenen Planfeststellungsverfahrens nur ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt worden sei. Daneben ist für eine Klage, mit der die Luftaufsicht zu einem Einschreiten gegen das Bauvorhaben verpflichtet werden soll, kein Rechtsschutzinteresse gegeben. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 3.01 | |
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