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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10842/03.OVG vom 15.08.2003

Rechtsgebiete:PersAnpassG, GG
Schlagworte:Soldatenrecht, Personalanpassungsgesetz, Zurruhesetzung, vorzeitige Zurruhesetzung, subjektives öffentliches Recht, Schutznormtheorie, Grundrechte, Gleichheitssatz, Gleichbehandlungsgebot, Ausstrahlungswirkung, norminterne Wirkung, Ermessensentscheidung, Willkür, Versetzung in den Ruhestand
Stichwort:subjektives öffentliches Recht
Leitsatz:§ 1 des Personalanpassungsgesetzes räumt den Berufssoldaten kein subjektives öffentliches Recht auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand oder doch jedenfalls ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber ein. Ihnen steht insbesondere auch kein auf die Beachtung des Gleichheitssatzes beschränkter Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die von ihnen gewünschte Zurruhesetzung zu.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10842/03.OVG




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