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subjektive Berufszulassungsschranke

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 22.07 vom 26.06.2008

Rechtsgebiete:GG, WRV, BremSchulG, BremLV
Schlagworte:Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, Kopftuch, Lehrer, staatliches Ausbildungsmonopol, religiöse und weltanschauliche Neutralität, Schulfrieden, überragend wichtiges Gemeinschaftsgut, subjektive Berufszulassungsschranke, Berufsfreiheit, Berufswahlfreiheit
Stichwort:subjektive Berufszulassungsschranke
Leitsatz:Einer Referendarin, die sich aus religiösen Gründen verpflichtet sieht, auch beim Unterrichten ein Kopftuch zu tragen, kann der Zugang zur Lehrerausbildung im öffentlichen Schulwesen nicht allein deshalb verweigert werden, um einer abstrakten Gefährdung des religiös-weltanschaulichen Schulfriedens vorzubeugen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 22.07




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