JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > subjektiv-öffentliches Recht
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Behörde, Folgenbeseitigung, Klargerücknahme, Subjektiv-öffentliches Recht, Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung |
| Stichwort: | subjektiv-öffentliches Recht |
| Leitsatz: | 1. Einem Folgenbeseitigungsanspruch des Kindes auf Rücknahme einer behördlichen Vaterschaftsanfechtungsklage steht entgegen, dass in der Erhebung der Klage gegen die erfolgte Vaterschaftsanerkennung kein rechtswidriger Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht des Kindes liegt. 2. Ein subjektiv-öffentliches Recht des Kindes auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der zuständigen Behörde über eine Anfechtung einer erfolgten Vaterschaftsanerkennung besteht nicht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 D 1536/09 | |
| Rechtsgebiete: | BNatSchG, VorlThürNatG, ThürStrG, ThürVO, VwGO |
| Schlagworte: | allgemeine Leistungsklage, Klagebefugnis, Straßenbaumaßnahmen, Naturschutzgebiet, Mitwirkungsrecht, subjektiv-öffentliches Recht, Beteiligung, Naturschutzverband, Befreiung, Befreiungsverfahren, Unterlassungsanspruch, Landesstraße, Änderung, Veränderung, Unterhaltungsmaßnahmen, Veränderungsverbot, Bauarbeiten, unbefestigter Weg, Teerdecke, Bitumendecke, Versiegelung, Zerschneidung, Störung, Verkehr, Unterhaltungspflicht |
| Stichwort: | subjektiv-öffentliches Recht |
| Leitsatz: | 1. Ein anerkannter Naturschutzverband kann im Wege der allgemeinen Leistungsklage die Unterlassung von Straßenbaumaßnahmen verlangen, die unter Umgehung des dafür erforderlichen naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahrens, an dem der Verband zu beteiligen wäre, durchgeführt werden sollen. 2. Ob eine Straßenbaumaßnahme zu einer im Naturschutzgebiet grundsätzlich unzulässigen "Veränderung" einer Straße im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Röthengrund" (und vergleichbarer naturschutzrechtlicher Verordnungen) führt, bestimmt sich danach, ob die mit ihr verbundene Änderung des physischen oder ästhetischen Erscheinungsbildes des Naturschutzgebietes das Ziel der Schutzgebietsausweisung gefährdet. Ob sie nach den einschlägigen straßenrechtlichen Vorschriften als planfeststellungspflichtige "Änderung" einer Straße oder als "Unterhaltungsmaßnahme" (im weiteren Sinne) einzustufen ist, ist unerheblich. 3. Die Versiegelung einer im Naturschutzgebiet gelegenen und zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung unversiegelten Straße stellt keine nach § 4 Nr. 8 der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Röthengrund" im Einvernehmen mit der oberen Naturschutzbehörde zulässige Unterhaltungsmaßnahme, sondern eine grundsätzlich unzulässige Veränderung der Straße im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Verordnung dar. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 389/02 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, VwGO |
| Schlagworte: | Grundstücksrestitution, Ablösebetrag, Bundesfinanzvermögen, subjektiv-öffentliches Recht, Bundesauftragsverwaltung, allgemeines Rechtsschutzbedürfnis, Verwirkung Klagerecht. |
| Stichwort: | subjektiv-öffentliches Recht |
| Leitsatz: | Die Bundesrepublik Deutschland ist als Gläubigerin früherer dinglicher Rechte an einem zurückübertragenen Grundstück befugt, die Festsetzung eines Ablösebetrags im Klagewege durchzusetzen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 22.02 | |
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