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subjektiv-öffentliches Recht

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 D 1536/09 vom 17.06.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Behörde, Folgenbeseitigung, Klargerücknahme, Subjektiv-öffentliches Recht, Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung
Stichwort:subjektiv-öffentliches Recht
Leitsatz:1. Einem Folgenbeseitigungsanspruch des Kindes auf Rücknahme einer behördlichen Vaterschaftsanfechtungsklage steht entgegen, dass in der Erhebung der Klage gegen die erfolgte Vaterschaftsanerkennung kein rechtswidriger Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht des Kindes liegt.

2. Ein subjektiv-öffentliches Recht des Kindes auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der zuständigen Behörde über eine Anfechtung einer erfolgten Vaterschaftsanerkennung besteht nicht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 D 1536/09



THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 389/02 vom 30.07.2003

Rechtsgebiete:BNatSchG, VorlThürNatG, ThürStrG, ThürVO, VwGO
Schlagworte:allgemeine Leistungsklage, Klagebefugnis, Straßenbaumaßnahmen, Naturschutzgebiet, Mitwirkungsrecht, subjektiv-öffentliches Recht, Beteiligung, Naturschutzverband, Befreiung, Befreiungsverfahren, Unterlassungsanspruch, Landesstraße, Änderung, Veränderung, Unterhaltungsmaßnahmen, Veränderungsverbot, Bauarbeiten, unbefestigter Weg, Teerdecke, Bitumendecke, Versiegelung, Zerschneidung, Störung, Verkehr, Unterhaltungspflicht
Stichwort:subjektiv-öffentliches Recht
Leitsatz:1. Ein anerkannter Naturschutzverband kann im Wege der allgemeinen Leistungsklage die Unterlassung von Straßenbaumaßnahmen verlangen, die unter Umgehung des dafür erforderlichen naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahrens, an dem der Verband zu beteiligen wäre, durchgeführt werden sollen.

2. Ob eine Straßenbaumaßnahme zu einer im Naturschutzgebiet grundsätzlich unzulässigen "Veränderung" einer Straße im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Röthengrund" (und vergleichbarer naturschutzrechtlicher Verordnungen) führt, bestimmt sich danach, ob die mit ihr verbundene Änderung des physischen oder ästhetischen Erscheinungsbildes des Naturschutzgebietes das Ziel der Schutzgebietsausweisung gefährdet. Ob sie nach den einschlägigen straßenrechtlichen Vorschriften als planfeststellungspflichtige "Änderung" einer Straße oder als "Unterhaltungsmaßnahme" (im weiteren Sinne) einzustufen ist, ist unerheblich.

3. Die Versiegelung einer im Naturschutzgebiet gelegenen und zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung unversiegelten Straße stellt keine nach § 4 Nr. 8 der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Röthengrund" im Einvernehmen mit der oberen Naturschutzbehörde zulässige Unterhaltungsmaßnahme, sondern eine grundsätzlich unzulässige Veränderung der Straße im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Verordnung dar.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 389/02

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 22.02 vom 12.12.2002

Rechtsgebiete:VermG, VwGO
Schlagworte:Grundstücksrestitution, Ablösebetrag, Bundesfinanzvermögen, subjektiv-öffentliches Recht, Bundesauftragsverwaltung, allgemeines Rechtsschutzbedürfnis, Verwirkung Klagerecht.
Stichwort:subjektiv-öffentliches Recht
Leitsatz:Die Bundesrepublik Deutschland ist als Gläubigerin früherer dinglicher Rechte an einem zurückübertragenen Grundstück befugt, die Festsetzung eines Ablösebetrags im Klagewege durchzusetzen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 22.02


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