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Sturz beim Skifahren als Unfall in der Unfallversicherung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 8 U 131/08 vom 15.01.2009

Rechtsgebiete:AUB 94, AUB 1961, VVG
Schlagworte:Sturz beim Skifahren als Unfall in der Unfallversicherung
Stichwort:Sturz beim Skifahren als Unfall in der Unfallversicherung
Leitsatz:1. Ein Unfall nach § 1 III AUB 94, § 2 Abs. 1 AUB 61, § 178 VVG liegt nicht vor, wenn der Versicherungsnehmer bei einem Ski-Abfahrtsablauf stürzt, weil ein anderer Skifahrer von oben kommend an ihm vorbeifährt, ihn aber nicht berührt und er sodann auf der Schulter zu Fall kommt, wodurch er einen Riss der Sehnen im Bereich der Rotatorenmanschette erleidet. Ein bloßes Erschrecken und ein unmittelbar darauf beruhender Sturz nur infolge einer ungeschickten Eigenbewegung stellt mangels irregulären Zustandes der Außenwelt keinen Unfall dar.

2. Ist der Sturz auch nicht im Zusammenhang mit einer erhöhten Kraftanstrengung erfolgt, so liegt ebenfalls kein versichertes Ereignis nach dem fiktiven Unfallbegriff des § 1 IV AUB 94, § 2 Ab. 2 a) AUB 61 vor.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 131/08




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