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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSSturz 

Sturz

Entscheidungen der Gerichte

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 5 W 91/08 vom 09.10.2008

Stürzt ein Patient in der geriatrischen Abteilung einer Reha-Klinik beim Verlassen des Bettes, so ist durch Einholung eines medizinischen Gutachtens zu klären, ob der Sturz bei ordnungsgemäßem medizinischen bzw. pflegerischen Verhalten zu verhindern gewesen wäre.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 34/06 vom 09.11.2006

2 cm überschreitende Niveauunterschiede auf dem eine stark untergeordnete Verkehrsbedeutung aufweisenden Fußweg am Rande eines kleinen, ländlichen Ortes begründen nicht ohne Weiteres eine Verkehrspflichtverletzung der sicherungspflichtigen Gemeinde, insbesondere dann nicht, wenn dem Fußgängerverkehr eine parallel verlaufende, völlig ebene, ausreichend beleuchtete und wenig befahrene Anliegerstraße zur Verfügung steht, wegen angrenzenden Baumbestandes mit Unebenheiten zu rechnen ist, die Niveauunterschiede nicht scharfkantig abgegrenzt sind, sondern die Form von Hügeln und Mulden haben.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 102/04 vom 19.01.2006

1. Der den Träger eines Pflegeheims wegen unterlassener Sturzprophylaxe auf Schadensersatz in Anspruch nehmende Heimbewohner ist für Pflichtverletzungen des Heimträgers darlegungs- und beweispflichtig. Weder der Sturz im Heimbereich noch Lücken in der Dokumentation des Pflegeverlaufs rechtfertigen eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast.

2. Zu den Anforderungen an die Obhutspflichten des Heimträgers zugunsten der Heimbewohner

OLG-FRANKFURT – Urteil, 14 U 168/04 vom 24.05.2005

1. Zur Frage der des Ursachenzusammenhangs des Sturzes eines Altenheimbewohners mit einer schuldhaften Pflichtverletzung des Pflegepersonals

2. Zur Frage, welche konkreten Obhutspflichten der Heimleiter zum Schutz der Heimbewohner treffen muss

OLG-HAMM – Urteil, 9 U 143/03 vom 30.01.2004

Wird die Fahrschulausbildung zum Motorradführerschein durch einen bei der Fahrschule angestellten Fahrlehrer geleistet, haftet die Fahrschule im Falle einer Sturzverletzung der Fahrschülerin dann nicht nach § 831 BGB, wenn ein Zurechnungszusammenhang zwischen dem Sturz und den - nicht erweislich falschen - Anweisungen des Fahrlehrers nicht bejaht werden kann. Der Zurechnungszusammenhang fehlt, wenn die Fahrschülerin in der Lage war, eine als gefährlich eingeschätzte Ausbildung von sich aus abzubrechen.

OLG-OLDENBURG – Urteil, 11 U 79/01 vom 04.02.2002

1. Wenn mehrere Hunde miteinander balgend in eine Personengruppe hineinlaufen und ein Mensch zu Fall kommt, verwirklicht sich die typische Tiergefahr, auch wenn der Sturz nur auf eine Ausweichbewegung des Geschädigten zurückzuführen sein sollte.

2. Im Zweifel haftet ein jeder Halter der beteiligten Hunde für die Schadensfolgen, ohne dass es entscheidend darauf ankäme, welcher Hund konkret den Sturz verursacht hat, indem er den Geschädigten anstieß oder Anlass zu einer schadensstiftenden Ausweichbewegung gab.

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