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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSStufenweiser Anfall einer zunächst halben Prozessgebühr nach § 32 BRAGO zur ganzen Prozessgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO 

Stufenweiser Anfall einer zunächst halben Prozessgebühr nach § 32 BRAGO zur ganzen Prozessgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 215/02 vom 29.07.2002

1. Die Prozessgebühr fällt mit der Aufnahme der Anwaltstätigkeit zunächst nur in halber Höhe an und erhöht sich erst mit den in § 32 BRAGO abschließend genannten Tätigkeiten auf eine volle Gebühr.

2. Die Einflussnahme eines Anwalts auf die gegnerische Partei, diese möge ihren Widerspruch gegen einen Mahnbescheid zurücknehmen, stellt keine Tätigkeit im Sinne von § 32 BRAGO dar. Ebensowenig reicht es, wenn ein verfahrenseinleitender Antrag, wie etwa der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens, von der Partei selbst gestellt wird, ohne dass sie sich dazu ihres Anwalts bedient.

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