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Studiengebühren

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10084/09.OVG vom 30.03.2009

Rechtsgebiete:HochSchG
Schlagworte:Studiengebühren, Erststudium, Zweitstudium, Fachhochschule für Finanzen, Verwaltungsfachhochschule, Studienkonto
Stichwort:Studiengebühren
Leitsatz:1. Der Erwerb eines Diplomabschlusses an der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 1 HochSchG mit der Folge, dass ein sich daran anschließendes Hochschulstudium ein gebührenpflichtiges Zweitstudium ist.

2. Die fehlende Möglichkeit für Absolventen einer Verwaltungsfachhochschule, ein Studienkonto zu erhalten und ein darauf verbleibendes Guthaben für ein Zweit¤studium einzusetzen, ist keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gege¤nüber Absolventen anderer (Fach-)Hochschulen des Landes.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10084/09.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 2 S 2401/08 vom 13.02.2009

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Studiengebühren, wiederkehrende Leistungen, Streitwertkatalog
Stichwort:Studiengebühren
Leitsatz:Der Streitwert in Verfahren gegen Studiengebühren, die dem Kläger für die gesamte (weitere) Dauer seines Studiums auferlegt worden sind, richtet sich nicht nach § 52 Abs. 3 GKG, sondern ist gemäß § 52 Abs. 1 S. 1 GKG nach Ermessen zu bestimmen. Zurückzugreifen ist dabei auf Nr. II.3.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, der bei wiederkehrenden Leistungen als Streitwert den dreieinhalbfachen Jahresbetrag der streitigen Abgabe vorsieht, sofern nicht die voraussichtliche Belastungsdauer geringer ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 2401/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10972/08.OVG vom 10.12.2008

Rechtsgebiete:BAföG, BAföG-AuslandszuschlagsV
Schlagworte:Ausbildung, Ausbildungsförderung, Ausland, Auslandsausbildung, Auslandsstudium, Studiengebühren
Stichwort:Studiengebühren
Leitsatz:1. § 3 Abs. 2 Nr. 1 BAföG-AuslandszuschlagsV ist eine eng auszulegende Ausnahmebestimmung.

2. Ob die Ausbildung im Ausland nur an der gewählten Hochschule durchgeführt werden kann, bestimmt sich nach objektiven Kriterien.

3. Individuelle Umstände des Auszubildenden können allenfalls dann zur Vermeidung unzumutbarer Härten Berücksichtigung finden, wenn sie ein einem objektiven Hindernis vergleichbares Gewicht erreichen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10972/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11200/07.OVG vom 30.04.2008

Rechtsgebiete:HochSchG, StudKVO, HRG
Schlagworte:Studiengebühren, Studienkonto, Studienkonten, Erststudium, Zweitstudium, Bachelor, Bachelorstudium, Master, Masterstudium, Diplom, konsekutive Studiengänge, konsekutiver Studiengang, Bonus, Guthaben, Bologna-Prozess
Stichwort:Studiengebühren
Leitsatz:Die Beschränkung der Gebührenfreiheit von Zweitstudien auf konsekutive Bachelor-und Masterstudiengänge (§ 70 Abs. 1 Satz 2 HochSchG) ist verfassungsgemäß. Ebenfalls keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet es, allein Absolventen rheinland-pfälzischer Hochschulen die Möglichkeit einzuräumen, ein aus einem zügigen Erststudium auf dem Studienkonto verbleibendes Restguthaben für die Begleichung der Gebühren eines Zweitstudiums einzusetzen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11200/07.OVG


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