JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Studiengebühren
| Rechtsgebiete: | HochSchG |
| Schlagworte: | Studiengebühren, Erststudium, Zweitstudium, Fachhochschule für Finanzen, Verwaltungsfachhochschule, Studienkonto |
| Stichwort: | Studiengebühren |
| Leitsatz: | 1. Der Erwerb eines Diplomabschlusses an der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 1 HochSchG mit der Folge, dass ein sich daran anschließendes Hochschulstudium ein gebührenpflichtiges Zweitstudium ist. 2. Die fehlende Möglichkeit für Absolventen einer Verwaltungsfachhochschule, ein Studienkonto zu erhalten und ein darauf verbleibendes Guthaben für ein Zweit¤studium einzusetzen, ist keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gege¤nüber Absolventen anderer (Fach-)Hochschulen des Landes. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10084/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Schlagworte: | Studiengebühren, wiederkehrende Leistungen, Streitwertkatalog |
| Stichwort: | Studiengebühren |
| Leitsatz: | Der Streitwert in Verfahren gegen Studiengebühren, die dem Kläger für die gesamte (weitere) Dauer seines Studiums auferlegt worden sind, richtet sich nicht nach § 52 Abs. 3 GKG, sondern ist gemäß § 52 Abs. 1 S. 1 GKG nach Ermessen zu bestimmen. Zurückzugreifen ist dabei auf Nr. II.3.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, der bei wiederkehrenden Leistungen als Streitwert den dreieinhalbfachen Jahresbetrag der streitigen Abgabe vorsieht, sofern nicht die voraussichtliche Belastungsdauer geringer ist. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 2401/08 | |
| Rechtsgebiete: | BAföG, BAföG-AuslandszuschlagsV |
| Schlagworte: | Ausbildung, Ausbildungsförderung, Ausland, Auslandsausbildung, Auslandsstudium, Studiengebühren |
| Stichwort: | Studiengebühren |
| Leitsatz: | 1. § 3 Abs. 2 Nr. 1 BAföG-AuslandszuschlagsV ist eine eng auszulegende Ausnahmebestimmung. 2. Ob die Ausbildung im Ausland nur an der gewählten Hochschule durchgeführt werden kann, bestimmt sich nach objektiven Kriterien. 3. Individuelle Umstände des Auszubildenden können allenfalls dann zur Vermeidung unzumutbarer Härten Berücksichtigung finden, wenn sie ein einem objektiven Hindernis vergleichbares Gewicht erreichen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10972/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | HochSchG, StudKVO, HRG |
| Schlagworte: | Studiengebühren, Studienkonto, Studienkonten, Erststudium, Zweitstudium, Bachelor, Bachelorstudium, Master, Masterstudium, Diplom, konsekutive Studiengänge, konsekutiver Studiengang, Bonus, Guthaben, Bologna-Prozess |
| Stichwort: | Studiengebühren |
| Leitsatz: | Die Beschränkung der Gebührenfreiheit von Zweitstudien auf konsekutive Bachelor-und Masterstudiengänge (§ 70 Abs. 1 Satz 2 HochSchG) ist verfassungsgemäß. Ebenfalls keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet es, allein Absolventen rheinland-pfälzischer Hochschulen die Möglichkeit einzuräumen, ein aus einem zügigen Erststudium auf dem Studienkonto verbleibendes Restguthaben für die Begleichung der Gebühren eines Zweitstudiums einzusetzen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11200/07.OVG | |
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