( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterSStudienanfänger 

Studienanfänger

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11261/08.OVG vom 26.03.2009

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Aufnahme der Ausbildung, Ausbildung, Ausbildungsförderung, Ausbildungsstätte, Beginn der Ausbildung, Beginn der Ausbildungsförderung, Betriebswirtschaft, Fachhochschule, Hochschule, Lehrveranstaltung, Mathematik, Mathematik-Vorkurs, Mathematikvorkurs, Mathe-Vorkurs, Mittelstandsökonomie, Student, Studienanfänger, Studierender, Studium, Unterricht, Vorkurs, Vorlesung
Stichwort:Studienanfänger
Leitsatz:Zur Frage, ob eine Ausbildung (hier Studium an einer Fachhochschule) bereits mit dem Besuch eines Vorkurses (hier in Mathematik) aufgenommen worden ist und für diesen Monat ein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz besteht, wenn der Vorkurs im Monat vor dem von der Ausbildungsstätte ausgewiesenen Beginn der Lehrveranstaltungen stattfindet.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11261/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 D 11327/04.OVG vom 11.11.2004

Rechtsgebiete:HSchulG, KapVO, HLehrVO
Schlagworte:Hochschulzulassung, Numerus clausus, Zulassung zum Studium, vorläufige Zulassung, Studienzulassung, Studienplatz, Studienplatzvergabe, Vergabeverfahren, einstweilige Anordnung, Ausbildungskapazität, Kapazität, Kapazitätsermittlung, Aufnahmekapazität, Lehrverpflichtung, Ermäßigung, Ermäßigung der Lehrverpflichtung, Lehrdeputat, Deputatsermäßigung, Lehrbedarf, Lehraufgaben, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Dienstleistungsbedarf, Studienanfänger, Studienanfängerzahl, Lehrangebot, Lehrnachfrage, Befristung, befristeter Vertrag, befristeter Arbeitsvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag, unbefristeter Vertrag, unbefristete Beschäftigung, befristete Beschäftigung, Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung, Qualifizierung, wissenschaftliche Qualifizierung, Drittmittel, Zuwendungsbedingung, Bewilligungsbescheid, Sachgrund, Vertragsauslegung, Ermessen, Wissenschaftsbetrieb
Stichwort:Studienanfänger
Leitsatz:Zur Berücksichtigung der Interessen von Studienbewerbern im Zusammenhang mit der (kapazitätsvermindernden) Befristung der Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004 (NJW 2004, 2803), mit welcher das 5. HRGÄndG ex tunc für nichtig erklärt wurde, hat nicht zur Folge, dass durch sämtliche nach dem 23. Februar 2002 unter (vermeintlicher) Geltung der erleichterten Befristungsmöglichkeiten des 5. HRGÄndG mit wissenschaftlichen Mitarbeitern für einen festgelegten Zeitraum geschlossenen Verträge unbefristete Beschäftigungsverhältnisse begründet wurden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 D 11327/04.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 D 12088/03.OVG vom 01.03.2004

Rechtsgebiete:UG, HSchulG, KapVO, ÄApprO
Schlagworte:Hochschulzulassung, Numerus clausus, Zulassung zum Studium, vorläufige Zulassung, Studienzulassung, Studienplatz, Studienplatzvergabe, Vergabeverfahren, einstweilige Anordnung, Ausbildungskapazität, Kapazität, Kapazitätsermittlung, Aufnahmekapazität, Stellenabbau, Dienstleistung, Dienstleistungsbedarf, Dienstleistungsimport, Studienanfänger, Studienanfängerzahl, Curricularnormwert, Curricularanteil, Eigenanteil, Lehrangebot, Lehrnachfrage, Medizin, Medizinstudium, Studienordnung, Studienplan, Approbationsordnung, Lehrveranstaltung, Vorlesung, Praktikum, Seminar, Gruppengröße, Betreuungsrelation, klinischer Bezug, klinisches Fach, Kliniker, Lehreinheit Vorklinische Medizin, Vorklinik, Klinik, vorklinische Ausbildung
Stichwort:Studienanfänger
Leitsatz:Zu den Auswirkungen der Erhöhung der Studien- und Prüfungsanforderungen durch die Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 auf die Lehrnachfrage im Rahmen der Kapazitätsermittlung für den Studiengang Medizin.

Die in der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 vorgesehene möglichst weitgehende Verknüpfung der Vermittlung des theoretischen und klinischen Wissens während der gesamten medizinischen Ausbildung zwingt die Universität nicht, Kliniker im Rahmen des vorklinischen Studienabschnitts einzusetzen.

In der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 vorgeschriebene Pflichtveranstaltungen dürfen jedenfalls dann schon vor dem In-Kraft-Treten einer die Einzelheiten regelnden Studienordnung in die Kapazitätsberechnung eingestellt werden, wenn die sich daraus ergebende Zulassungszahl im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Aufnahmekapazität gegebenenfalls korrigiert werden kann.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 D 12088/03.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 D 11965/02 vom 30.01.2003

Rechtsgebiete:VwGO, KapVO
Schlagworte:Hochschulzulassung, Numerus clausus, Zulassung zum Studium, vorläufige Zulassung, Studienzulassung, Studienplatz, Studienplatzvergabe, Vergabeverfahren, einstweilige Anordnung, Regelungsanordnung, Ausbildungskapazität, Kapazität, Kapazitätsermittlung, Aufnahmekapazität, Dienstleistung, Dienstleistungsbedarf, Studienanfänger, Studienanfängerzahl, Curricularanteil, Lehrangebot, Bewerber, Rangstelle, Rangziffer, Verteilung
Stichwort:Studienanfänger
Leitsatz:Zusätzliche Studienplätze, deren Vorhandensein erst in einem Rechtsstreit als Folge unzureichender Kapazitätsausnutzung nachgewiesen wird, sind nur unter den Bewerbern zu verteilen, die gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch genommen haben.

Übersteigt die Zahl der um Rechtsschutz nachsuchenden Studienbewerber die Zahl der verfügbaren "verschwiegenen" Studienplätze, ist die Auswahl in erster Linie nach der zeitlichen Reihenfolge zu treffen, in der die Zulassungsanträge bei der Antragsgegnerin eingegangen sind. Als gleichzeitig eingegangen werden diejenigen Anträge behandelt, die bis zum In-Kraft-Treten der maßgeblichen Zulassungszahl-Verordnung gestellt wurden. Anträge, mit denen nach diesem Zeitpunkt bei der Hochschule um Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Quote nachgesucht wird, sind als zeitgleich zu betrachten, wenn sie am selben Tag eingegangen sind. Wenn mehr gleichzeitig gestellte Anträge als Studienplätze vorhanden sind, wird nach dem Qualifikationsrang differenziert. Dazu wird der Quotient gebildet aus dem persönlichen Rang des Bewerbers auf der Qualifikationsrangliste und dem Grenzrang des letzten ausgewählten Bewerbers, wie sie sich aus dem ZVS-Ablehnungsbescheid ergeben.

Vergibt die Hochschule über die festgesetzte Zulassungszahl hinaus einen Studienplatz an einen Bewerber, der keinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt hatte, so ist dies in der Regel nicht auf die im gerichtlichen Verfahren ermittelte Kapazität anzurechnen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 D 11965/02


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/studienanfaenger

"Studienanfänger - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN