1. Zur Anfechtbarkeit der Genehmigung eines Schiedsstellenbeschlusses zur Festsetzung des seit dem 01.01.2005 ausgegliederten Ausbildungsbudgets (§ 4 Abs. 2 Nr. 1g KHEntgG).
2. Die so genannten "Kosten der Praxisanleitung" bei der praktischen Ausbildung im Krankenhaus gehören nicht zu den im Rahmen des Ausbildungsbudgets zu vereinbarenden oder festzusetzenden "Kosten der Ausbildungsstätten", sondern sind mit der Verbesserung des so genannten Anrechnungsschlüssels nach § 17a Abs. 1 Satz 2 KHG zur Ermittlung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen in pauschaler Form abgegolten.