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Stromsteuergesetz Deutschland

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VII R 42/08 vom 23.06.2009

Rechtsgebiete:StromStG, EEG, KWKG
Schlagworte:Auslegung des Begriffs der Anlage i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG - Keine steuerliche Begünstigung mehrerer miteinander verbundener KWK-Anlagen mit einer Nennleistung von zusammen mehr als 2 Megawatt
Stichwort:Stromsteuergesetz Deutschland
Leitsatz:1. Der Begriff der Anlage i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG ist aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht eigenständig und funktionsbezogen auszulegen, so dass Begriffsbestimmungen in anderen Gesetzen nicht herangezogen werden können.

2. Ein Blockheizkraftwerk, das aus insgesamt drei in einem Gebäude installierten Aggregaten zur gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme sowie vier Heizkesseln besteht, und das von einem Betreiber zur Versorgung eines angrenzenden Stadtteils mit Strom und Fernwärme betrieben wird, ist als eine Anlage i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG anzusehen.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 42/08



EUGH – Urteil, C-226/07 vom 17.07.2008

Rechtsgebiete:Richtlinie 2003/96/EG
Schlagworte:Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Art. 14 Abs. 1 Buchst. a - Steuerfreiheit von zur Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnissen - Besteuerungsmöglichkeit aus umweltpolitischen Gründen - Unmittelbare Wirkung der Steuerbefreiung
Stichwort:Stromsteuergesetz Deutschland
Volltext: EUGH - Urteil, C-226/07

BFH – Beschluss, VII R 10/03 vom 16.06.2005

Rechtsgebiete:StromStG, FGO, StromStV, BerlinFG, VerlG
Stichwort:Stromsteuergesetz Deutschland
Volltext: BFH - Beschluss, VII R 10/03

BFH – Urteil, VII R 23/03 vom 24.08.2004

Rechtsgebiete:StromStG
Stichwort:Stromsteuergesetz Deutschland
Leitsatz:1. Die Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes in § 2 Nr. 3 StromStG ist eine vom Gesetzgeber vorgenommene Typisierung, die unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist. Sie verstößt insbesondere nicht gegen das in Art. 20 Abs. 3 GG angelegte Rechtsstaatsprinzip.

2. Eine GmbH, deren Tätigkeitsschwerpunkt im Mischen und Verpacken von Kaffee-Extrakten liegt, ist kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S. von § 9 Abs. 3 StromStG. Die Gewährung einer Steuerbegünstigung kommt deshalb nicht in Betracht.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 23/03


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