JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Stromeinspeisungsgesetz
| Rechtsgebiete: | EEG |
| Stichwort: | Stromeinspeisungsgesetz |
| Leitsatz: | Wird in eine Biogasanlage ein Zusatzstoff, der selbst kein Energieträger ist, mit dem Ziel hinzugegeben, die Energieausbeute aus der eingesetzten Biomasse zu steigern, so ist dies mit dem sog. Ausschließlichkeitsprinzip der §§ 5 Abs. 1 S. 1, 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien (EEG 2004) vereinbar. Die Hinzugabe eines solchen - selbst nicht energetischen - Zusatzstoffes läss t die Vergütungspflicht des Netzbetreibers nach § 8 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 EEG nicht entfallen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 9 U 105/07 (Hs) | |
| Rechtsgebiete: | BGB, AGBGB |
| Stichwort: | Stromeinspeisungsgesetz |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 6 U 120/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EEG (2004) |
| Stichwort: | Stromeinspeisungsgesetz |
| Leitsatz: | a) Die Regelung des § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG (2004), dass der Netzbetreiber die Kosten des Netzausbaus trägt, ist kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB. Eine abweichende Vereinbarung des Netz- und des Anlagenbetreibers ist daher nicht nach § 134 BGB nichtig. b) Ein Verstoß des Netzbetreibers gegen das allein gegen ihn gerichtete Verbot des § 12 Abs. 1 EEG (2004), die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus den §§ 4 und 5 EEG (2004) vom Abschluss eines Vertrages abhängig zu machen, hat nicht die Nichtigkeit des Vertrages nach § 134 BGB zur Folge. c) Eine vom Netzbetreiber gestellte Formularklausel in einem Netzanschlussvertrag mit dem Anlagenbetreiber, wonach dieser für die Bereitstellung der Netzanlagen zur Eigenversorgung seiner Anlage mit Betriebsstrom ein einmaliges Entgelt in Gestalt eines Baukostenzuschusses zu zahlen hat, hält im Hinblick auf § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG (2004) der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand. |
| Volltext: BGH - Urteil, VIII ZR 149/06 | |
| Rechtsgebiete: | StrEG, BGB |
| Stichwort: | Stromeinspeisungsgesetz |
| Leitsatz: | Zur Verpflichtung des Betreibers einer Windenergieanlage unter der Geltung des Stromeinspeisungsgesetzes, die Kosten des Anschlusses der Anlage an das Stromnetz zu tragen. |
| Volltext: BGH - Urteil, VIII ZR 225/05 | |
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