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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSStreuobstwiese 

Streuobstwiese

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 N 2513/95 vom 23.11.2000

Im Einzelfall erfolgloser Normenkontrollantrag; hier: Ausweisung einer dem Gemeinbedarf zu widmenden Fläche auf einem privaten Grundstück.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 129.98 vom 27.01.1999

Leitsätze:

1. Ein Bebauungsplan muß vor seiner Bekanntmachung, d.h. vor dem Bekanntmachungsakt, ausgefertigt werden (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 9. Mai 1996 - BVerwG 4 B 60.96 - Buchholz 406.11 § 12 Nr. 21). Bundesrecht schließt nicht aus, daß ein Bebauungsplan an dem Tage, an dem er ausgefertigt worden ist, noch bekanntgemacht wird. Die Übereinstimmung von Ausfertigungs- und Bekanntmachungsdatum könne ein Indiz dafür sein, daß die Reihenfolge nicht gewahrt ist.

2. Verfolgt die Gemeinde mit der Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft (Streuobstwiese) maßgeblich auch landschaftspflegerische und klimatologische Zwecke (Kaltluftschneise), so liegt allein darin noch keine sog. Negativplanung, die - weil lediglich "vorgeschoben" - nach § 1 Abs. 3 BauGB unzulässig wäre.

3. Soll die bisherige landwirtschaftliche Nutzung einer Fläche unter Ausschluß jeglicher Bebauung, auch solcher, die landwirtschaftlichen Zwecken dient, gesichert werden, so bedarf es außer einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB auch der Festsetzung einer von Bebauung freizuhaltenden Fläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 4 NB 4.97 -).

Beschluß des 4. Senats vom 27. Januar 1999 - BVerwG 4 B 129.98 -

I. VG Stuttgart vom 07.10.1997 - Az.: VG 14 K 2862/95 -
II. VHG Mannheim vom 18.09.1998 - Az.: VGH 8 S 1575/98 -

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 D 136/08 vom 23.04.2009


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