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Streitwertfestsetzung für einen Wiedereinstellungsanspruch

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 6 Ta 167/08 vom 08.04.2008

Rechtsgebiete:ZPO, GKG
Schlagworte:Streitwertfestsetzung für einen Wiedereinstellungsanspruch
Stichwort:Streitwertfestsetzung für einen Wiedereinstellungsanspruch
Leitsatz:1. Für die Bewertung eines Antrages auf Abgabe einer Willenserklärung zur Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses (Wiedereinstellungsanspruch) ist § 42 IV 1 GKG nicht unmittelbar anwendbar.

2. Im Rahmen der Ermessensausübung gem. § 3 ZPO ist jedoch § 42 IV 1 GKG als Orientierungsmaßstab anzuwenden, wobei das Abschlussinteresse regelmäßig nicht höher als das Bestandsinteresse sein kann.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 6 Ta 167/08




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