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Streitwertfestsetzung bei Eingruppierungsrechtsstreit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 6 Ta 641/07 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:RVG, GKG
Schlagworte:Streitwertfestsetzung bei Eingruppierungsrechtsstreit
Stichwort:Streitwertfestsetzung bei Eingruppierungsrechtsstreit
Leitsatz:1. Bei Feststellungsklagen in Eingruppierungsstreitigkeiten ist regelmäßig der Wert des dreijährigen Unterschiedsbetrages zur begehrten Vergütung gem. § 42 Abs. 4 Satz 2 GKG ohne Abschlag festzusetzen. 2. Dies gilt sowohl bei Klagen im öffentlichen Dienst wie in der Privatwirtschaft.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 6 Ta 641/07




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