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Streitwertbestimmung hinsichtlich eines Rechtsstreits über die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 B 30.09 vom 30.07.2009

Rechtsgebiete:GKG, BBG
Schlagworte:Streitwertbestimmung hinsichtlich eines Rechtsstreits über die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand
Stichwort:Streitwertbestimmung hinsichtlich eines Rechtsstreits über die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand
Leitsatz:Der Streitwert bestimmt sich in Verfahren, in denen die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand in vollem Umfang und nicht nur wegen ihres Zeitpunkts angegriffen wird, nach § 52 Abs. 5 Satz 1 GKG; eine Halbierung des Streitwerts nach § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG verbietet sich (Änderung der Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 2 B 143.94 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 83). § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG bildet eine Ausnahmeregelung zu § 52 Abs. 5 Satz 1 GKG und darf deshalb nicht erweiternd ausgelegt werden.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 B 30.09




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