JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Streitwertbeschwerdefrist nach Klagerücknahme
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Schlagworte: | Streitwertbeschwerdefrist nach Klagerücknahme |
| Stichwort: | Streitwertbeschwerdefrist nach Klagerücknahme |
| Leitsatz: | Endet ein Verfahren durch Klagerücknahme, so läuft die Sechs-Monats-Frist der §§ 68 Abs. 1 S. 3, 63 Abs. 3 S. 2 GKG ab Eingang der Rücknahmeerklärung beim Gericht. Hauptsacheverfahren betreffend den Widerruf von Waffenbesitzkarten sind mit dem Auffangwert zuzüglich 750,- EUR je weitere Waffe zu bewerten. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 E 161/08 | |
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